USt.-Anti-Betrugsmaßnehmen (Polen)
Date04 Jän 2017
Am 1. Januar 2017 wurde eine Reihe an Anti-USt.-Betrugsmaßnahmen eingeführt. Diese umfassen:
- Die umsatzsteuerliche Registrierung wird nicht mehr pauschal bei der Unternehmensgründung gewährt
- Die umsatzsteuerliche Registrierungsschwelle wurde angehoben
- Steuerbevollmächtigte, die Unternehmen für Umsatzsteuerzwecke registrieren, können in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach der Registrierung gesamtschuldnerisch (bis zu einem Betrag von 500 000,00 PLN) für die Umsatzsteuerverpflichtungen haftbar gemacht werden
- Es werden höhere Strafen für die Ausstellung von leeren Rechnungen
- Das inländische Reverse-Charge-Verfahren wurde auf Gold, Silber und Baudienstleistungen ausgeweitet
- Die gesamtschuldnerische Haftung wurde um Käufer wichtiger Chemikalien und Computer-Laufwerke erweitert