ZM – Meldung

Was ist eine EG-Verkaufsliste?

Zur Ergänzung der USt.-Erklärung gibt es verschiedene zusätzliche Meldungen, die ebenfalls in der EU einzureichen sind. Im Großen und Ganzen ist dies der Fall, wenn das registrierte Unternehmen mit anderen Ländern der Europäischen Union handelt.

Eine ZM – Meldung ist der am häufigsten benötigte Zusatzbericht. Diese Liste, die entweder monatlich oder vierteljährlich eingereicht wird, enthält Einzelheiten über Verkäufe oder Übertragungen von Waren und Dienstleistungen an andere umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten. ZM – Meldung in der EU ermöglichen es den Steuerbehörden zu bestätigen, dass die Umsatzsteuer von allen Parteien bei grenzüberschreitenden Transaktionen ordnungsgemäß und vollständig deklariert wird.

amavat® bietet diesen Listungsservice an, der für Waren und Dienstleistungen gilt. Die MwSt-Nummern beider Unternehmen müssen im MwSt-Informationsaustauschsystem (VIES) registriert sein, um sich für eine ECSL-Erklärung zu qualifizieren.

Die ESL-Dienste

Die als ESL bezeichnete EG-Verkaufsliste wird von unserem Spezialistenteam nach sehr genauen Vorgaben ausgefüllt.

Wie sollten Sie amavat® Ihre ESLs schicken?

Senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer Rechnungen für Warenein- und -ausgang der letzten 10 Monate. Die ESLs müssen dem Zoll gemäß dem offiziellen Zeitplan vorgelegt werden.

Was sind die Dienstleistungen?

  • Die ESLs werden ausgefüllt und direkt elektronisch an die Zollbehörden übermittelt,
  • Wir überprüfen die Konformität der Rechnungen und der Transaktionen mit unserer Software (um mehr über ESL und Intrastat zu erfahren, klicken Sie bitte hier),
  • Wir prüfen auf doppelte Einträge,
  • Wir überprüfen die USt.-Identifikationsnummern Ihrer Kunden (nach dem Länderschlüssel),
  • Wir berechnen die statistischen Werte,
  • Auf Wunsch können wir Ihnen weitere Daten zur Verfügung stellen.

Was bekommst du dafür?

Nach Abschluss des ESL erhalten Sie vor der Einreichung Ihrer USt.-Erklärung eine Zusammenfassung pro eingereichter Rechnung:

  • Die Rechnungsnummer,
  • Der Umsatzsteuerwert,
  • Die Abrechnung der Umsatzsteuer, damit Sie Ihre USt.-Erklärung verwalten können,
  • Zusätzliche Bemerkungen, falls erforderlich.